Wichtige Information zur Einstufung von Aminboraten als CMR-Stoff (H360FD)

Mit der Anpassung der CLP-Verordnung (17. ATP) wurden bereits vor einigen Jahren Borsäure und bestimmte borhaltige Verbindungen als CMR-Stoffe der Kategorie 1B eingestuft. Diese Einstufung ist mit dem Gefahrenhinweis H360FD verbunden:

 

„Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.“

 

Aktuell erfolgt eine vergleichbare Einstufung für Aminborate, die in verschiedenen Kühlschmierstoff-Formulierungen enthalten sind. Das bedeutet:

 

Alle Kühlschmierstoffe, die Aminborate enthalten, sind künftig als CMR-Stoffe (H360FD) zu kennzeichnen.
Für Emulsionen, die aus diesen Kühlschmierstoffen hergestellt werden, gilt: Ab einer Konzentration von > 3 % des betroffenen Kühlschmierstoffs ist ebenfalls eine Kennzeichnung als CMR erforderlich.
 

Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb. Bitte prüfen Sie Ihre Produkte und Prozesse entsprechend und passen Sie die Schutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.